Eigenheimrente

Die Eigenheimrente ging 2008 aus der Eigenheimzulage hervor. Die Wohn-Riester genannte private Altersvorsorge steht jedem zu der in einer eigenen Immobilie selber wohnt. Dazu gehören eine Wohnung in einem Haus, Eigentumswohnungen oder auch Genossenschaftswohnungen.
Nach Abschluss eines Eigenheimrentenvertrages zahlt man jährlich 4% seines Einkommens (maximal 2.100 EUR) ein. Dies wird mit jährlich 154 € und 185 € für jedes Kind vom Staat gefördert. Dieses Geld kann natürlich bei Rentenantritt entnommen werden. Aber man hat auch die Möglichkeit eine gewisse Summe im Voraus zur Finanzierung von Wohnraum zu entnehmen die noch gar nicht angespart wurde. Der Rentenvertrag läuft dabei weiter. Vorteil ist das während der Einzahlphase die Beträge Steuerfrei sind. Allerdings müssen während der Auszahlungsphase Steuern auf die Beträge bezahlt werden. Dabei kann man zwischen einer Einmalzahlung auf 70% der Summe oder einer bis zu 23jahre dauernden Versteuerung wählen.

Haben Sie noch Fragen offen, können Sie sich auch direkt mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung setzen.

Nageldesign Seevetal

Ist der Zulageberechtigte noch keine 25 und noch in der Ausbildung so gibt der Staat noch einmal 200 Euro als Startguthaben dazu.